Sicher ins neue Jahr
Hier ein paar Tipps von uns im Umgang mit Feuerwerk, damit das neue Jahr gut startet und nicht mit einem Krankenhausaufenthalt.
Allgemein:
- Ausschließlich unbeschädigtes Feuerwerk mit Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (kurz BAM) nutzen, verwenden sie keine sogenannten “Polenböller”, damit machen sie sich nicht nur strafbar sondern können auch zu schweren Verletzungen (z. B. abgetrennte Finger oder Hände) führen
- Keine Feuerwerkskörper öffnen, selbst reparieren oder in irgendeiner Weise damit experimentieren
- Feuerwerkskörper fernab von Zündquellen und nicht alle auf einem Haufen lagern
- Geeignete Löschmittel vorbereiten (z. B. Eimer Wasser oder einen ABC-Pulverlöscher mit ausreichend Füllmasse)
- Tragen sie keine leicht entflammbare Kleidung
- Nach erhöhtem Alkoholkonsum sollte man lieber als Zuschauer neben dran stehen und nicht selbst zünden
Handhabung:
- Vor dem Zünden Gebrauchs- und Sicherheitshinweise lesen
- Nicht in geschlossenen Räumen zünden, mit wenigen Ausnahmen wie Tischfeuerwerk auf feuerfesten Unterlagen
- Feuerwerk der Klasse I darf von Minderjährigen gezündet werden, bitte nur mit Aufsicht von einem Erwachsenen und unter Berücksichtigung des Alters des Kindes
- Feuerwerkskörper nicht in der Hand zünden, hier herrscht Verletzungsgefahr
- Anzünden mit ausgestrecktem Arm und nicht über den Feuerwerkskörper beugen
- Raketen nur aus geeigneten Vorrichtungen abfeuern, zum Beispiel Flaschen in Getränkekisten
- Ausreichend Sicherheitsabstand zu Menschenansammlungen, Bäumen und Gebäuden halten
- Bei Batteriefeuerwerk darauf achten, dass die Batterie richtig aufgestellt ist (ggf. die Standhilfe auf der Unterseite ausklappen) und die Effektladung ungehindert abgeschossen werden kann
- Blindgänger sollten niemals ein zweites Mal gezündet werden, außer es ist eine Ersatzzündschnur vorhanden
- Blindgängern nicht sofort nähern, circa 5 Minuten warten und dann mit bereit gestelltem Wasser übergießen